PET/CT ist bei onkologischen Erkrankungen mittlerweile weltweit das sensitivste Verfahren in der bildgebenden Diagnostik. Während bei privatversicherten Patienten die Krankenkassen praktische alle medizinisch sinnvollen Indikationen im onkologischen Bereich übernehmen, hat bei gesetzlich krankenversicherten Patient der gemeinsame Bundesausschuss den Einsatz von PET/CT in der Onkologie auf bestimmte Indikationen begrenzt:
Im Zusammenhang mit § 137e SGB V definierte besondere Qualitätsanforderungen sind zu beachten.
Bei allen anderen Krebserkrankungen oder bei o. g. Indikationen bei Patienten, die nicht in einem ASV eingeschlossen sind, ist die Untersuchung nur nach Genehmigung durch die jeweilige Krankenkasse möglich.
Die Genehmigung erfolgt dabei i. d. R. nach § 2 Abs. 1a SGB V im Rahmen einer notwendigen, außervertraglichen Leistung.
Die Kostenübernahmeanforderung für so eine außervertragliche Untersuchung ist nur bei einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlichen Erkrankung möglich, bei der weitere, allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Diagnostik nicht mehr zur Verfügung steht.
Weiterhin muss das Ergebnis der Untersuchung entscheidend sein für die weitere Therapie/einen weiteren (spürbar) positiven Krankheitsverlauf.
(Vgl. BVerfG-Beschluss vom 06.12.2005; Az.: 1 BvR 347/98 und nachfolgende BSG-Rechtsprechung einschl. Neufassung des §2 (1a) SGB V)
Für Rückfragen/Hilfe zur Antragstellung steht Ihnen gern unser Praxisteam zur Verfügung.
Diese PET/CT-Untersuchungen dürfen nur von besonders qualifizierten zertifizierten Fachärzten mit weitreichender klinischer Erfahrung und entsprechender Geräteausstattung durchgeführt werden. Wir haben ein solches Zertifikat von der Deutschen Gesellschaft für Nuklearmedizin
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Unsere Praxis bietet das gesamte Spektrum der nuklearmedizinischen Untersuchungsverfahren mit modernsten medizintechnischen Geräten. Hierzu gehören z.B. die Knochenszintigraphie, die Herzszintigraphie, die komplette Abklärung des Schilddrüsenstatus und die PET/CT.